Duscharmaturen

Duscharmaturen

Voraussetzung der Klassifizierung von Duscharmaturen ist die Erklärung des Herstellers, dass sein Produkt die relevanten EN-Normen EN 200, EN 816, EN 817, EN 1111, EN 15091 sowie ggf. auch die Vorgaben zur Geräuschklasse I oder II gemäß DIN EN ISO 3822-2 erfüllt. Damit verbunden ist die Erklärung, dass die mit Trinkwasser in Berührung kommenden Werkstoffe keine Gefahr für die Gesundheit darstellen.

Duschbrausen müssen die EN 1112 erfüllen. Analog zu Strahlreglern und Mengenreglern ist auch hier nur der wassersparende Durchfluss bewertungsrelevant. Es können sowohl Einzelprodukte als auch Kombinationen (Produktsets) bewertet werden.

Bei Wannenfüll- und Duschbatterien kann nur die Duschfunktion bewertet werden.



Durch externe Zusatzkomponenten mit einem WELL Upgrade Label kann der Energieverbrauch der Armatur gesenkt werden, vorausgesetzt die Zusatzkomponenten haben einen geringeren Energieverbrauch als die Armatur.

Formel zur Berechnung des Energieverbrauchs sowie weitere Details zur Bestimmung der einzelnen Bewertungskriterien: s. Klassifizierungsschema im Downloadbereich.