Verfahren

Verfahren

1. Grundlagen
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Das WELL-Label für Sanitärarmaturen vergibt VDMA Services GmbH.

Die Klassifizierung ist freiwillig und für alle Hersteller der relevanten Produkte offen.

Die Klassifizierung erfolgt auf Basis des WELL - Water Efficiency Labelling Klassifizierungsschemas in der jeweils gültigen Fassung. (siehe Downloadbereich)

Eine Klassifizierung auf Basis einer früheren Fassung bleibt bis zum Ablauf ihrer Laufzeit gültig.

Sofern für die von dem Klassifizierungssystem erfassten Produkte EN Normen existieren, ist deren Erfüllung Grundvoraussetzung für die Erteilung eines WELL-Labels. Als Nachweis der Konformität dient die Erklärung des Herstellers nach ISO/IEC 17050-1.

Zum Nachweis der Erfüllung der WELL-Bewertungskriterien ist - sofern nicht anders angegeben - die Begutachtung durch eines der Partner-Prüfinstitute des Klassifizierungssystems erforderlich.


2. Verfahren und Gebühren
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Das WELL-Klassifizierungsverfahren erfolgt ausschließlich online.

Dem Antrag beizufügen sind
  • für Waschtisch-, Bidet- und Duscharmaturen
    • EN-Normenkonformitäts-Erklärung des Herstellers nach ISO/IEC 17050-1
    • WELL-Testat eines Partner-Prüfinstituts mit entsprechender Labelklassifizierung, inklusive Informationen zu
      • Energieklasse (A bis F)
      • Durchflussmenge
      • Komfort-Rating (max. 6 Sterne für Public und 4 Sterne für Home)
      • Komfort-Features
        • Temperatursteuerung
        • Zeitsteuerung (Public)
        • Geräuschklasse
  • für WC- und Urinalspülsysteme
    • EN-Normenkonformitäts-Erklärung des Herstellers nach ISO/IEC 17050-1
    • WELL-Testat eines Partner-Prüfinstituts mit entsprechender Labelklassifizierung, inklusive Informationen zu
      • Spülmenge
      • Spülprogramm
      • Komfort-Rating
  • für Zubehörkomponenten
    • EN-Normenkonformitäts-Erklärung des Herstellers nach ISO/IEC 17050-1
    • WELL-Testat eines Partner-Prüfinstituts mit entsprechender Labelklassifizierung, inklusive Informationen zu
      • Energieklasse (A bis F)
      • Durchflussmenge
      • Komfort-Rating     

Nach Antragstellung erhält der Antragsteller eine automatische Eingangsbestätigung mit Zahlungsaufforderung der Registrierungsgebühr.

Die Registrierungsgebühr beträgt für VDMA-Mitglieder 250 €, für Nicht VDMA-Mitglieder 500 €. zzgl. jeweils geltender Mehrwertsteuer. Die Gebühr wird für jeweils ein Label erhoben.

Die Prüfung des Antrags durch VDMA Services erfolgt nach Zahlungseingang. Die Angaben im Antrag müssen mit denen der eingereichten Herstellererklärung und denen des WELL-Testats eines der WELL-Prüfinstitute übereinstimmen.

Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Antragsteller ein druckfähiges pdf-Dokument mit dem beantragten Label.

Die Registrierung wird in das Internet-Labelverzeichnis aufgenommen.

Die Klassifizierung gilt für 5 Jahre. Danach erlischt die Klassifizierung und der entsprechende Eintrag automatisch, sofern keine Verlängerung der Label-Registrierung beantragt wird. Die Geltungsdauer einer Verlängerung beträgt 5 Jahre.

Ist der Antrag grob fehlerhaft oder unvollständig, wird er ohne Rückerstattung der Registrierungsgebühr abgelehnt. Bei Ablehnung sind dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.


3. Nutzung
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VDMA Services hält alle Rechte an dem WELL Water Efficiency Label und dem zugrundeliegenden Klassifizierungsschema.

Das WELL-Label darf nur vom Antragsteller und nur in unveränderter Form, jedoch proportional vergrößert, verkleinert und in schwarz-weiß Gestaltung genutzt werden. Hierfür werden dem Antragsteller nach Freigabe des WELL-Labels durch VDMA Services verschiedene Labelvarianten zum Download angeboten.

Das WELL-Label darf ausschließlich in Verbindung mit dem entsprechend klassifizierten Produkt bzw. der entsprechenden klassifizierten Produktfamilie genutzt werden. Dies gilt auch für die Werbung mit dem WELL-Label (z. B. in Produktkatalogen).

Form, Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der Werbung in Verbindung mit dem Label hat der Antragsteller selbst zu verantworten. Eine Haftung von VDMA Services ist ausgeschlossen.

Der Inhaber des WELL-Labels ist nicht berechtigt, dass WELL-Label an Dritte weiterzugeben.


4. Marktüberwachung
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VDMA Services verlangt jährlich bei zwei Prozent der klassifizierten Produkte vom Label-Inhaber den Nachweis der EN-Normenkonformität durch eine Prüfung eines der Partner-Prüfinstitute.

Die Stichprobenauswahl erfolgt nach dem Zufälligkeitsprinzip durch einen Notar.

Der Nachweis der EN-Normenkonformität kann erfolgen durch
  • qualifizierte Prüfprotokolle/-berichte
  • entsprechende Prüfungen durch die Partner-Prüfinstitute.
Liegen keine entsprechenden EN-Normenkonformitätsnachweise vor, sind diese Nachweise innerhalb von 6 Monaten durch entsprechende Prüfungen beizubringen.

Erfolgt dies nicht, wird das WELL-Label für das betreffende Produkt bzw. die Produktfamilie entzogen.

Sollte es dem Label-Inhaber aufgrund beschränkter bzw. ausgelasteter Prüfkapazitäten bei den Partner-Prüfinstituten nicht möglich sein, die Beibringungspflicht innerhalb der 6-Monatsfrist zu erfüllen, kann er spätestens 14 Tage vor Ablauf der Frist unter Vorlage einer schriftlichen Bescheinigung des beauftragten Prüfinstituts eine Verlängerung der Frist (hartmut.tembrink@vdma.org) beantragen.

Die im Zusammenhang mit der Stichproben-Prüfung anfallenden Kosten trägt der jeweilige WELL-Klassifizierungsinhaber.


5. Maßnahmen bei Verstößen
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VDMA Services behält sich das Recht vor, gegen missbräuchliche Verwendung des WELL-Labels vorzugehen.

Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, insbesondere bei
  • Missbrauch des Labels,
  • missbräuchlicher Kennzeichnung von Produkten (d. h. Kennzeichnung von Produkten, die nicht der klassifizierten technischen Dokumentation entsprechen),
  • schädigendem Verhalten, welches das Ansehen des VDMA Services und den Ruf der anerkannten Prüfstellen gefährdet,
kann VDMA Services folgende Maßnahmen treffen:
  • eine Verwarnung mit Fristsetzung aussprechen,
  • die Zahlung einer Vertragstrafe je nach Umfang des Verschuldens bis zu einer Höhe von 25.000 Euro als Buße zugunsten der VDMA Services verhängen,
  • das Label und das entsprechende Recht zur Kennzeichnung der Produkte befristet oder dauerhaft entziehen.


6. Gerichtsstand
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Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, Deutschland.
Frankfurt, 01.07.2019

VDMA Services GmbH
Lyoner Straße 18
60528 Frankfurt am Main

Telefon +49 69 6603-1892
Telefax +49 69 6603-2263

E-Mail: vdmaservices@vdma.org
Internet: vdmaservices.de